FAQ – Tierkranken­ver­si­che­rungen

Tier-KV
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Allgemeine Fragen

Sind Welpen einer Hündin automatisch für einen bestimmten Zeitraum mitversichert?

Nein

Nein. Das gilt lediglich für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Muss ich eine Operation/Behandlung vor der Durchführung ankündigen oder einen Kostenvoranschlag einreichen?

Nein

Nein.

Besteht eine Impfpflicht?

Nein

Nein. Es besteht keine generelle Impfpflicht. Allerdings sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten nicht versichert, wenn keine nachgewiesene Immunisierung vorliegt:

- Hepatitis
- Katzenleukose/Katzenleukämie
- Katzenschnupfen
- Katzenseuche
- Leptospirose
- Panleukopenie (Katzenseuche)
- Parvovirose
- Staupe
- Tollwut
- Zwingerhusten

Altersanpassung

Wie ist die Beitragsanpassung im Alter geregelt?

Anpassung der Beiträge nach der Vollendung des 3., 5. oder 7. Lebensjahr des Tieres

Je älter ein Tier wird, desto anfälliger wird es i. d. R. für Erkrankungen. Aus diesem Grund werden die Beiträge während der Vertragslaufzeit jeweils an das steigende Tieralter angepasst, nachdem das versicherte Tier das 3., 5. oder 7. Lebensjahr vollendet hat. Der angepasste Beitrag wird ab dem Beginn des auf den Geburtstag folgenden Versicherungsjahres fällig.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Altersanpassung?

Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres besteht tägliches Kündigungsrecht

Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres steht Ihnen ein tägliches Kündigungsrecht zu, so dass kein außerordentliches Kündigungsrecht benötigt wird.

Gesundheitsfragen

Wann ist mein Tier gesund?

Ihr Tier ist gesund, wenn: 

– keine Erkrankung bekannt oder tierärztlich festgestellt ist,
– keine akute Behandlung erfolgt,
– keine Operation oder Behandlung geplant oder angeraten ist,
– das Tier keine Symptome oder Vorschädigung einer bekannten oder unbekannten Ursache hat,
– keine angeborene, genetisch bedingte oder anatomisch erworbene Fehlentwicklungen bekannt oder tierärztlich festgestellt sind,
– kein Zahn- oder Kieferleiden bekannt oder tierärztlich festgestellt ist,
– keine Allergien bekannt oder tierärztlich festgestellt sind

Können Tiere mit kleineren Erkrankungen versichert werden?

Nein

Nein. Gemäß der Gesundheitsfragen ist das nicht möglich.

Leistungsfall

Wie reiche ich meine Tierarzt- Rechnung ein?

Unter folgendem Link:

https://www.hansemerkur.at/schadenmeldung/tierkrankenversicherung 

Laden Sie die Behandlungsrechnung unter Angabe Ihres Namens und der Versicherungsscheinnummer hoch. Beim Hochladen der Rechnung beachten Sie bitte unbedingt,

- dass die Rechnung ohne Kassenzettel, Quittungsbelege etc. eingereicht wird.
- dass die Rechnung auf Vollständigkeit sowie lesbare Qualität/Auflösung geprüft wird.
- dass je versicherten Tier jeweils eine Rechnung mit Angabe der zugehörigen Versicherungsscheinnummer eingereicht wird.

Können Sie Tierärzte in meiner Umgebung empfehlen?

Nein

Leider können wir keine Empfehlungen für Tierarztpraxen- oder Kliniken aussprechen.

Welche Daten müssen auf der Tierarzt-Rechnung immer stehen?

Versicherungsnehmer Daten, Tierdaten...

Versicherungsnehmer Daten, Tierdaten (Name, Chip-Nummer), Behandlungsdatum, Diagnose/Befund, berechnete Leistung mit Angabe GOT-Ziffer, Kosten für Verbrauchsmaterial und Medikamente, Rechnungsbetrag und Mehrwertsteuer.

Kann der Tierarzt direkt mit der HanseMerkur abrechnen?

Ab einer Schadenhöhe von 1.000 €

Wir benötigen je eingereichter Rechnung eine Willenserklärung, dass wir als HanseMerkur direkt mit dem Tierarzt abrechnen dürfen (formlos oder per Abtretungserklärung). Wir bieten die direkte Abrechnung mit dem Tierarzt ab einer Schadenhöhe von 1.000 € an. 

Wird die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht?

Ja

Ja, die Selbstbeteiligung wird direkt in Abzug gebracht. Ausgezahlt wird die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Selbstbeteiligung. Ist der Rechnungsbetrag geringer als die Selbstbeteiligung, werden Folgerechnungen bis zum Erreichen der Selbstbeteiligung addiert und erst dann der darüberliegende Betrag erstattet.

Selbstbeteiligung

Wann wird die Selbstbeteiligung fällig?

Die Selbstbeteiligung gilt je Versicherungsjahr

Die Selbstbeteiligung gilt je Versicherungsjahr.

Vertragsbeendigung

Welchen Nachweis benötigt die HanseMerkur, wenn mein Tier verstorben ist?

Tierarztbescheinigung oder die Abmeldung von der Steuer

Wenn Sie uns eine Tierarztbescheinigung oder die Abmeldung von der Steuer einreichen, stornieren wir den Vertrag rückwirkend zum Todestag des Tieres. Informieren Sie uns (schriftlich) ohne die Erbringung eines Nachweises, stornieren wir den Vertrag ab Kenntnis.

Vertragsänderung

Ich möchte ein zweites Tier versichern. Was ist zu tun?

Neuen Antrag abschließen

Für das zweite Tier benötigen wir einen neuen Antrag. Bitte schließen Sie diesen online oder bei Ihrem Vertriebspartner ab.

Ich möchte den Leistungsumfang von z. B. Smart auf Best umstellen. Was ist zu tun?

Ersatzantrag einreichen oder formlos die Umstellung aufgeben

Entweder reichen Sie online oder über Ihren Vertriebspartner einen Ersatzantrag ein oder geben uns formlos die Umstellung auf. Wichtig ist, dass die Gesundheitsfragen erneut beantwortet werden. 

Wartezeiten

Welche Wartezeiten gibt es?

Die generelle Wartezeit beträgt einen Monat

Die generelle Wartezeit, d.h. die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und der ersten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen, beträgt in allen Varianten, Smart, Best und Optimum, einen Monat. Für Unfälle gibt es keinen Erlass der Wartezeiten.

Wird die Vorversicherung einer Tier-KV bei einer anderen Gesellschaft auf die Wartezeit angerechnet?

Nein

Nein. Die Wartezeit beginnt von vorne.

Unterliegen die Vorsorgemaßnahmen der allgemeinen Wartezeit?

Ja

Ja, Vorsorgemaßnahmen unterliegen der allgemeinen Wartezeit von einem Monat.  

Zahnbehandlungen

Sind Zahnfüllungen mitversichert?

Im Rahmen einer Zahnbehandlung mitversichert

Zahnfüllungen sind im Rahmen einer Zahnbehandlung mitversichert, soweit es sich um eine notwendige Maßnahme handelt. Ziel, der Behandlung muss bedingungsgemäß sein, den Gesundheitszustand des versicherten Tiers wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten sowie vermeidbares Leiden des Tiers zu verhindern oder zu verringern. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Österreich.

Ist die Narkose bei Zahnbehandlungen, Zahnreinigungen und Zahnsteinentfernung mitversichert?

Bei notwendigen Maßnahmen

Im Rahmen einer Zahnbehandlung, Zahnreinigung und Zahnsteinentfernung sind Kosten für Maßnahmen erstattungsfähig, die notwendig (gemessen an dem allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Österreich) sind. Wenn eine Narkose bei z. B. einer Zahnreinigung zur Durchführung derselben also in diesem Sinne notwendig ist, sind die Kosten hierfür erstattungsfähig.