Ein Hund sitzt im Wartezimmer und wird von einem Tierarzt gestreichelt.

Hundekrankenversicherung

  • Krankenversicherung inkl. OP-Schutz
  • Nur ein Monat Wartezeit
  • Keine Leistungsstaffel
  • Unbegrenzte Versicherungssumme möglich
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Hundekrankenversicherung rückwirkend abschließen?

Leistet die Hundekrankenversicherung für vergangene Behandlungen?

Hunde sind oftmals sehr aktiv, spielen und toben gerne und messen ihre Kräfte spielerisch mit anderen Hunden. Dabei kann jederzeit etwas schiefgehen und der Vierbeiner verletzt sich. Ebenso kann er krank werden und eine Behandlung vom Tierarzt brauchen. Ist der Hund nicht über eine Hundekrankenversicherung abgesichert, können schnell hohe Tierarztkosten entstehen. Ist es möglich, die Hundeversicherung rückwirkend abzuschließen, wenn die Verletzung bereits passiert oder der Hund krank geworden ist?

Kann man eine Hundekrankenversicherung rückwirkend abschließen?

In der Regel ist es nicht möglich, eine Hundekrankenversicherung rückwirkend abzuschließen. Laufende Behandlungen oder bekannte Vorerkrankungen sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder das Tier kann nicht versichert werden. Auch eine Hundekrankenversicherung ohne Wartezeit greift nicht rückwirkend. Sie können lediglich auf die Kulanz des Versicherers hoffen. Sollte dieser die Kosten für die aktuelle Behandlung nicht übernehmen, sind Sie auf jeden Fall gegen künftige Tierarztkosten abgesichert.

Wichtig: Warten Sie nicht mit der Behandlung, bis eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen und die Wartezeit vorüber ist. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Hund schnellstmöglich von einem Tierarzt untersuchen und behandeln lassen, um Folgeschäden zu vermeiden und die Schmerzen Ihres Vierbeiners schnell zu lindern.

Gut zu wissen: Generell können Hundeversicherungen nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Auch die Hundehaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind.

Warum kann man eine Hundekrankenversicherung nicht rückwirkend abschließen?

Eine Hundekrankenversicherung kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden, weil Versicherungen darauf basieren, zukünftige Risiken abzudecken und nicht bereits eingetretene Ereignisse. Versicherungen funktionieren, weil viele Versicherte Beiträge zahlen, um den Fall abzudecken, das tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen werden. Würden nur diejenigen eine Versicherung abschließen, denen bereits Kosten entstanden sind, würde dies das System destabilisieren und die Beiträge für alle erhöhen.

Würde die Hundeversicherung rückwirkend abgeschlossen werden, könnten Hundebesitzer erst dann eine Versicherung abschließen, wenn bereits hohe Kosten angefallen sind. Das macht das Risiko für den Versicherer unkontrollierbar. Hundebesitzer könnten zudem unverantwortliches Verhalten zeigen, wenn sie wissen, dass sie ihren Hund im Nachhinein versichern können.

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Wann leistet die Hundekrankenversicherung?

Eine Hundekrankenversicherung leistet sofort nach Abschluss der Versicherung oder nach einer kurzen Wartezeit von meist 1-3 Monaten. Je nach Versicherer kann die Wartezeit variieren. Dabei leistet die Versicherung nicht bei laufenden Behandlungen, die vor dem Abschluss begonnen haben, und Vorerkrankungen. Mit der Hundekrankenversicherung der HanseMerkur profitieren Sie und Ihr Vierbeiner von einer kurzen Wartezeit von nur einem Monat.

Fazit: Krankenversicherung für Hunde rechtzeitig abschließen

Da Sie für Ihren Hund keine Krankenversicherung rückwirkend abschließen können, lohnt es sich, den Vierbeiner bereits frühzeitig zu versichern. Denn so sind alle künftigen Tierarztkosten für Ihren Hund abgedeckt und Sie müssen sich keine Sorgen um eine hohe Tierarztrechnung machen. Zudem hat ein junger Hund in der Regel noch keine Vorerkrankung, die beim Abschluss einer Hundekrankenversicherung für ältere Hunde vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden würden oder mit der keine Versicherung mehr abgeschlossen werden kann.

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Unser Tipp: Weitere, wichtige Antworten zu Ihrer Tierkrankenversicherung finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

FAQ zur Tier-Krankenversicherung
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