Corona-Virus

Alle Infos zu Covid-19 & unseren Reise­ver­si­che­rungen

  • Wann greifen die Reiseversicherungen?
  • Welche Leistungen bestehen bei Covid-19 Erkrankung?
  • Was gilt bei Reisewarnungen und Rücktransporten?
Zu den FAQ

Coronavirus – in welchen Fällen leistet die Reiseversicherung?

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die häufigsten und wichtigsten Fragen zu unseren Reiseversicherungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Bitte prüfen Sie die Ihrer Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Diese bilden die Basis für Ihre Ansprüche.

Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind in unseren Reiseversicherungen inkludiert: Erkranken Sie beispielsweise während der Reise an Covid-19, übernehmen wir sämtliche medizinischen Behandlungskosten. Im Rahmen der Stornoversicherung können Sie von Ihrer Reise zurücktreten, wenn Sie oder ein naher Angehöriger an Covid-19 erkranken.

Allgemeine Fragen

Wie heißt das Coronavirus offiziell?

SARS-CoV-2

Das neuartige Coronavirus wurde von der WHO auf den Namen SARS-CoV-2 getauft. Die Infektionskrankheit, die es verursacht, heißt COVID-19.

Wie kann ich eine Infektion vermeiden?

Hinweise beachten

Wichtig ist, sich mehrmals täglich gründlich die Hände zu waschen. Sie sollten nicht in die Hand husten oder niesen, sondern in den Ellenbogen bzw. ein Taschentuch verwenden. Taschentücher gleich entsorgen und möglichst 3-mal täglich 5-10 Minuten stoßlüften.

Weitere Informationen im HanseMerkur Gesundheitsportal

Wo finde ich Informationen zu Reisewarnungen oder gesperrten Regionen?

Bundesministerium, WHO und Wirtschaftskammer

Wir raten Reisenden dringend, die Informationen des Bundesministeriums zu beachten. Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie ist die politische Lage in einzelnen Ländern nicht stabil. Das betrifft insbesondere Ein-, Durch-, und Ausreise-Bestimmungen.

Bitte bedenken Sie, dass es durch die nicht vorhersehbare weltweite Entwicklung der Pandemie zu Einschränkungen im Flugverkehr, auch in Verbindung mit der Durchführung von Rücktransporten, und zu Einschränkungen in der medizinischen Versorgung, insbesondere der stationären Versorgung, kommen kann. 

Zur aktuellen Entwicklung rund um die Corona-Pandemie informiert die Wirtschaftskammer.

Bei Fragen zu Pandemien besuchen Sie die Seite der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Die EU veröffentlicht auf einer Website Corona-Reiseinfos zu Quarantäne-Bestimmungen, Restaurantregeln und weiteren Corona-Vorschriften.

Fragen zur Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung

Wie sieht der Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus aus?

Übernahme medizinischer Behandlungskosten 

Innerhalb der Auslandskrankenversicherung werden bis auf weiteres (abweichend zu den Versicherungsbedingungen) bei einer Erkrankung an Covid-19 am Urlaubsort die anfallenden Behandlungskosten übernommen - inklusive eines COVID-Tests, der auf Grund eindeutiger Symptome durchgeführt wurde. 
 
Nicht versichert sind:

•           die Angst vor einer Ansteckung
•           der reine Verdacht einer Infektion oder Quarantäne nach Kontakt mit positiv getesteten Personen
•           Kosten einer Quarantäne
•           Kosten, die auf Grund der reinen Vermutung einer COVID-Erkrankung entstehen (Test negativ)
•           Kosten für einen COVID-Test zur Erfüllung von Einreisebestimmungen
•           Kosten, sofern bei Reiseantritt eine Reisewarnstufe 5/6 besteht

Kann ich meine Auslandskrankenversicherung stornieren, wenn ich auf Grund einer Infektion mit dem Coronavirus meine Reise nicht antreten kann?

Ja

Wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus nicht antreten, können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung vor Reiseantritt stornieren. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit.

Ich bin zurzeit im Ausland. Welche Auswirkungen hat die weltweite Reisewarnung des Außenministeriums (aufgrund einer Pandemie) auf meinen Schutz durch die Auslandskrankenversicherung?

Keine Auswirkungen

Die Aufstockung der Reisewarnung auf Stufe 5/6 des BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) hat keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz, die Abdeckung besteht bis zum planmäßigen Reiseende bzw. dem im Vertrag hinterlegten Versicherungsende. 

Ich erkranke während meines Urlaubs an Covid-19. Ich werde beim (Bord-)Arzt oder im Krankenhaus versorgt. Werden die Kosten von der Auslandskrankenversicherung übernommen?

Kostenübernahme durch die Auslandskrankenversicherung

Innerhalb der Auslandskrankenversicherung werden bis auf weiteres (abweichend zu den Versicherungsbedingungen) bei einer Erkrankung an Covid-19 am Urlaubsort die anfallenden Behandlungskosten übernommen - inklusive eines COVID-Tests, der auf Grund eindeutiger Symptome durchgeführt wurde. 
 
Nicht versichert sind:

•           die Angst vor einer Ansteckung
•           der reine Verdacht einer Infektion oder Quarantäne nach Kontakt mit positiv getesteten Personen
•           Kosten einer Quarantäne
•           Kosten, die auf Grund der reinen Vermutung einer COVID-Erkrankung entstehen (Test negativ)
•           Kosten für einen COVID-Test zur Erfüllung von Einreisebestimmungen
•           Kosten, sofern bei Reiseantritt eine Reisewarnstufe 5/6 besteht

Ich muss aufgrund einer schweren Erkrankung zurück nach Österreich transportiert werden. Werden die Kosten übernommen?

Ja, wenn medizinisch sinnvoll

Ja, auch der Krankenrücktransport ist in der Auslandsreisekrankenversicherung mit abgesichert, wenn er medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet wurde.

Fragen zur Stornoversicherung

Darf ich wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise stornieren?

Es können Stornogebühren entstehen

Jeder Reisende hat das Recht zum Rücktritt. Aber Reiseveranstalter oder andere Leistungsträger sind grundsätzlich berechtigt, die bei Abschluss vereinbarten Stornogebühren zu verrechnen.

Ich habe Angst zu verreisen. Welche Regelungen gelten im Stornoschutz bzgl. des Coronavirus?

Kein versichertes Ereignis

Die Stornoversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Die Angst zu erkranken, stellt kein versichertes Ereignis dar.

Greift die Stornoversicherung bei einer Reisewarnung des Außenministeriums?

Kein versichertes Ereignis - Ausnahme im Premium-Tarif

Eine Warnung des Außenministeriums stellt regulär kein versichertes Ereignis dar. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinreise an die Leistungsträger.

Wenn ein Stornoschutz im Premium-Tarif abgeschlossen wurde, beinhaltet dieser als versichertes Ereignis die Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Reiseziel. Bei einer offiziellen Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums (Stufe 5 und 6) gilt dies als versichert. Bei Einreichung des Schadens muss ein Nachweis über die Stufe der Reisewarnung erbracht werden. Wir benötigen in jedem Fall eine schriftliche Information Ihres Veranstalters, Hoteliers oder der Fluglinie, dass keine kostenlose Umbuchungs- oder Stornierungsmöglichkeit besteht.

Greift die Storno-/Reiseabbruchversicherung, wenn ich oder ein Angehöriger an COVID-19 erkrankt?

Bei einer COVID-19-Erkrankung besteht Versicherungsschutz

Wenn ein Versicherter oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt, gewähren wir für diesen Stornogrund Deckung (abweichend von unseren Versicherungsbedingungen). Ansonsten leisten wir nicht für Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien. Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko, eine Reisewarnung des Außenministeriums oder die angeordnete Quarantäne aufgrund eines COVID-19-Verdachtes stellen keine versicherten Ereignisse dar.

Wenn der Versicherte oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt und dadurch die Reise abgebrochen werden muss, erstattet die HanseMerkur die nicht genutzten Reiseleistungen und – abhängig vom gewählten Tarif – auch die Kosten einer vorzeitigen Rückreise. 

Bitte holen Sie als Nachweis ein ärztliches Attest ein. Ein PCR Testergebnis alleine ist nicht ausreichend.

Kann ich von meiner Stornoversicherung Gebrauch machen, wenn die Behörden den Urlaubsort zwar nicht von der Außenwelt abriegeln, aber starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßen vornimmt?

Kein versichertes Ereignis

Versicherungsschutz gilt nur für die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgelisteten versicherten Ereignisse. Eine Stornierung wegen Einschränkungen am Urlaubsort gehört nicht dazu. Bitte wenden Sie sich bei starken Einschränkungen im Zielgebiet an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinbuchung an die Leistungsträger. 

Was ist, wenn die Anreise in das Urlaubsgebiet gar nicht mehr möglich ist, z.B. weil der Urlaubsort in einer Sicherheitszone liegt, eine Einreisesperre verhängt wurde oder das Hotel vorübergehend geschlossen ist?

Keine versicherten Ereignisse - Ausnahme im Premium-Tarif

Versicherungsschutz gilt nur für die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgelisteten Ereignisse. Eine Stornierung aufgrund von Einschränkungen am Urlaubsort, z.B. weil der Urlaubsort in einer Sicherheitszone liegt, eine Einreisesperre verhängt wurde oder das Hotel vorübergehend geschlossen ist, gehört nicht dazu. Sie haben jedoch Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotel oder Vermieter einer Ferienwohnung. 

Wenn ein Stornoschutz im Premium-Tarif abgeschlossen wurde, beinhaltet dieser als versichertes Ereignis die Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Reiseziel. Bei einer offiziellen Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums (Stufe 5 und 6) gilt dies als versichert. Bei Einreichung des Schadens muss ein Nachweis über die Stufe der Reisewarnung erbracht werden. Wir benötigen in jedem Fall eine schriftliche Information Ihres Veranstalters, Hoteliers oder der Fluglinie, dass keine kostenlose Umbuchungs- oder Stornierungsmöglichkeit besteht.

Bekomme ich meine Prämie erstattet, wenn meine Reise vom Veranstalter abgesagt wurde oder es ein Einreiseverbot gibt?

Erstattung für Leistungen ab Reiseantritt

Die Prämie für eine Stornoversicherung wird bei Absage der Reise durch den Veranstalter bzw. durch das Nichtzustandekommen aufgrund eines Einreiseverbots in das Land nicht erstattet. Der Schutz durch die Stornoversicherung greift bereits ab Buchung, so dass diese Leistung bereits erbracht wurde. 

Aus unseren Storno- & Reiseschutz erhalten Sie anteilig jene Leistungen erstattet, die ab Reiseantritt gelten (Reise-Krankenversicherung, Urlaubsgarantie, etc.). 

Darf ich von meiner Reise zurücktreten, wenn ich von Kurzarbeit betroffen bin?

Kein versicherter Grund

Aufgrund konjunkturbedingter Kurzarbeit besteht kein Versicherungsschutz durch den allgemeinen Ausschluss von Ereignissen im Zusammenhang mit Pandemien.

Mein Arbeitgeber hat mich aufgrund der Corona-bedingt angespannten wirtschaftlichen Lage gekündigt. Kann ich meine gebuchte Reise stornieren?

Kein versicherter Grund bei Pandemie

Aufgrund der durch die WHO ausgerufenen Pandemie gilt der allgemeine Ausschluss unserer Versicherungsbedingungen und damit kein Versicherungsschutz in allen Sparten. Sollte die WHO den Status der Pandemie wieder aufheben, gelten die Regelungen der jeweiligen Sparten und den dort formulierten Ausschlüssen.

Ich bin zum Zeitpunkt der Reise- und Reiseschutz-Buchung gesund, bekomme aber kurz vor Abreise ein positives Testergebnis auf Covid-19. Übernimmt die HanseMerkur die Stornokosten?

Ja, bei unerwartet schwerer Erkrankung

Als Nachweis wird ein ärztliches Attest benötigt. Ein PCR Test Ergebnis alleine ist nicht ausreichend.

Ich bin gesund, jedoch Angehörige bzw. Risikopersonen von mir erkranken kurz vor Reiseantritt an Covid-19. Übernimmt die HanseMerkur die Stornokosten?

Ja, bei unerwarteter schwerer Erkrankung

Ja, auch bei unerwarteten, schweren Erkrankungen der Risikopersonen greift der Stornoschutz. Als Nachweis wird ein ärztliches Attest benötigt. Ein PCR Test Ergebnis alleine ist nicht ausreichend.

Ich habe kurz vor der Reise Kontakt zu Personen, welche positiv getestet werden. Aufgrund der Inkubationszeit kann aber kein eindeutiger positiv/negativ Test vorgenommen werden und mein Arzt rät mir zur Quarantäne. Zahlt die HanseMerkur die Stornokosten?

Nein, nicht bei Verdacht

Der Verdacht auf eine Infektion oder eine angeordnete Quarantäne sind bei dem Stornoschutz keine versicherten Ereignisse.

Springt die Stornoversicherung ein, wenn die Corona-App des Reisenden/eines Mitreisenden einen Risiko-Kontakt anzeigt und die Reise deswegen nicht stattfinden sollte?

Nein, Verdacht ist nicht versichert

Nein. Der Verdacht auf eine Infektion oder eine Quarantäne sind im Rahmen der Stornoversicherung keine versicherten Ereignisse.

Mein Reiseveranstalter räumt die Möglichkeit ein, ohne Grund die Reise bis 14 Tage vor Abreise kostenlos umzubuchen oder zu stornieren. Reicht es aus, wenn ich die Stornoversicherung 14 Tage vor Abreise abschließe?

Abschlussfrist bis zum 3. Werktag nach Reisebuchung

Jeder Versicherungsvertrag, der die Stornoschutz-Versicherung oder die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung enthält, muss spätestens bis zum 3. Werktag (Montag - Samstag) nach Reisebuchung (Buchungsdatum + 3 Werktage) abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz für diese nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten („Karenzzeit).

Ich reise alleine, aber ein Angehöriger von mir ist eine Covid-19-Risikoperson, so dass ich meine Reise stornieren möchte. Ist es ein versicherter Grund wenn der Partner/die Partnerin Risikoperson ist?

Nein

Die Angst vor Ansteckung ist kein versichertes Ereignis.

Übernimmt die HanseMerkur die Kosten, wenn ich am Abflughafen nicht fliegen darf, weil ich eine erhöhte Temperatur habe?

Nur mit ärztlichem Attest

Um von der Reise zurücktreten zu können, benötigen Sie ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Wir empfehlen Ihnen daher bei Abweisung am Flughafen direkt einen Arzt aufzusuchen, um alles Weitere zu besprechen und eine ärztliche Bescheinigung einzuholen. Nur so kann die HanseMerkur prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt.

Fragen zur Reiseabbruch-Versicherung

Was ist, wenn ich am Zielflughafen wegen erhöhter Temperatur nicht einreisen darf?

Ärztliche Bescheinigung einholen

Um die Reise abzubrechen, benötigen Sie ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Wir empfehlen Ihnen daher bei Abweisung am Flughafen direkt einen Arzt aufzusuchen um alles Weitere zu besprechen und eine ärztliche Bescheinigung einzuholen. Nur so kann die HanseMerkur prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt.

Ich darf ins Urlaubsland einreisen, werde jedoch in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Werden die Kosten für Hotel und entgangene Reiseleistungen gezahlt?

Quarantäne ist kein versichertes Ereignis

Nein, eine Quarantäne stellt kein versichertes Ereignis bei der Reiseabbruchversicherung dar.

Ich bin im Urlaub, möchte jedoch auf Grund einer schweren Covid-19-Erkrankung einer Risikoperson zurückreisen.

Erstattung bei unerwarteter schwerer Erkrankung

Im Rahmen einer unerwarteten, schweren Erkrankung einer Risikoperson, kann die Reise abgebrochen werden. Die Kosten der entgangenen Reiseleistung sowie die zusätzlich entstehenden Rückreise-Mehrkosten werden übernommen.

Ich erkranke im Urlaub an Covid-19 und kann daher nicht wie geplant zurück fliegen. Übernimmt die HanseMerkur die weiteren Übernachtungskosten vor Ort sowie die Rückreisemehrkosten?

Ja, bei unerwarteter Erkrankung

Zusätzliche Unterkunftskosten zahlen wir im Rahmen des Reiseabbruchschutzes, wenn Sie unerwartet an Covid-19 erkrankt sind und behandelt werden mussten. Hierbei handelt es sich nicht um Quarantänekosten. Die zusätzlichen Rückreisekosten sind im Extra-Rückreiseschutz abgedeckt.

Sonstige Fragen

Leistet die Reisegepäckversicherung bei einer Reisewarnung aufgrund einer Pandemie (wie z.B. Corona)?

Versicherungsschutz besteht

Ja, auch bei einer Pandemie wie Corona ist Ihr Reisegepäck bei Beschädigung bzw. bei Verlust versichert.

Leistet mein Reiseschutz bei einer Pandemie (wie z.B. Corona) für Bergungskosten nach einem Unfall?

Versicherungsschutz besteht

Ja, Corona bedingte Ausschlüsse gelten nicht für die Sparte Reiseunfall. Damit leisten wir für Bergungskosten nach einem Unfall, für bleibende Schäden nach einem Unfall (Invalidität) oder auch bei Unfall bedingtem Todesfall.

Kann ich bei einer Pandemie Leistungen im Rahmen der Reisehaftpflichtversicherung geltend machen?

Versicherungsschutz besteht

Ja, Corona bedingte Ausschlüsse gelten nicht für die Reisehaftpflichtversicherung. 

Mein Vertrag endet in einigen Wochen/Monaten. Kann ich einen Anschlussvertrag abschließen?

Anschlussverträge bis 364 Tage Aufenthalt

Wir bieten Anschlussverträge an, sofern die maximale Aufenthaltsdauer 364 Tage nicht überschreitet. Es gibt keine Altersbeschränkung. Bei der Anfrage wird das Land zum aktuellen Aufenthalt und die Reisewarnstufe geprüft und ggf. der Grund des Aufenthalts. Bei Ländern mit einer ausgesprochenen Reisewarnstufe 5/6 wird regulär kein Anschlussvertrag angeboten. Für Aufenthalte ohne Vorversicherung durch die HanseMerkur können keine Anschlussverträge angenommen werden. 

Im Bereich Incoming (Personen, die sich bereits in Österreich aufhalten) können Anschlussverträge ohne Risikozuschlag und ohne zusätzliche Altersbeschränkung getätigt werden. 

Was passiert, wenn ich die maximale Laufzeit/Versicherungsdauer erreiche und das geplante Reiseende aufgrund von Reisebeschränkungen nicht einhalten kann?

Pauschalverlängerung um 1 Monat

Ist die Prämie abhängig von der Aufenthaltsdauer, so ist auch für den unverschuldeten verlängerten Aufenthalt die entsprechende Mehrprämie zu entrichten. Wir verlängern den Vertrag auf Antrag pauschal um einen weiteren Monat. Die maximale Dauer bei den Tarife RK364/ YT Out 364 sind 364 Tage. Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihren Aufenthalt mit anderen Verkehrsmitteln beenden können und ob Sie im Heimatland nicht besser geschützt sind. Bitte behalten Sie auch die Website des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) im Auge, ob die weltweite Reisewarnung erweitert wird.

Wird der Versicherungsschutz bei unverschuldetem verlängertem Aufenthalt beitragsfrei verlängert?

Mehrprämie erforderlich

Ist die Prämie abhängig von der Aufenthaltsdauer, so ist auch für den unverschuldeten verlängerten Aufenthalt die entsprechende Mehrprämie zu entrichten. Wir verlängern den Vertrag auf Antrag pauschal um einen weiteren Monat. Bitte behalten Sie auch die Website des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) im Auge, ob die weltweite Reisewarnung erweitert wird.

Können Neuverträge auch für Zielgebiete mit bestehenden Reisewarnungen abgeschlossen werden?

Standardprodukte abschließen

Für Länder mit Reisewarnungen bis Stufe 4 können Sie unsere Standardprodukte abschließen.

Kann ich meine Reiseversicherung auf eine neue Reise umbuchen?

Bei Reiseabsagen möglich

Bei Reiseabsagen aufgrund der aktuellen Umstände sind Umbuchungen auf eine neue Reise möglich, sofern bereits ein neuer Reisetermin bekannt ist. Umbuchungen auf höherpreisige Reisen führen zu einer höheren Prämie. Bei Umbuchungen auf günstigere Reisen wird der bestehende Versicherungsschutz beibehalten.

Meine Reise wurde abgesagt und ich habe einen Gutschein vom Veranstalter erhalten, aber noch keine neue Reise gebucht. Was passiert mit meinem Reiseschutz?

Keine Erstattung bzw. Teilerstattung

Die Kosten für die Stornoversicherung werden nicht erstattet, da wir den Versicherungsschutz bereits geleistet haben. Für alle übrigen Sparten, wie z.B. den Reiseabbruchschutz, die Auslandskrankenversicherung oder die Reise-Gepäckversicherung erhalten Sie eine Teilerstattung.