Eine schwangere Frau hält an ihren einen Hand ein Kind und der anderen Hand einen Koffer fest.

Reiseschutz bei Schwangerschaft

  • Bei Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Heilbehandlungen bei Frühgeburten
  • Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Passende Versicherungen

Reiseversicherungen bei Schwangerschaft – Schutz bei Reisestorno und im Ausland

Möchten Sie während Ihrer Schwangerschaft verreisen, ist der Schutz durch eine geeignete Reiseversicherung besonders wichtig. Sollten Sie aufgrund von Komplikationen nicht reisen können, sichert Sie eine Reisestornoversicherung gegen hohe Stornokosten ab. Planen Sie eine Auslandsreise, haben Sie mit einer Auslandskrankenversicherung die Gewissheit, stets ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Erfahren Sie, wie Sie die Reiseversicherungen der HanseMerkur bei Schwangerschaft absichern und worauf Sie bei der Reisebuchung unbedingt achten sollten.

Reisestornoversicherung bei Schwangerschaft

Sind Sie schwanger oder möchten schwanger werden, empfehlen wir auch hinsichtlich Ihres Versicherungsschutzes vorausschauend zu planen. Denn der Verlauf einer Schwangerschaft ist nicht vorhersehbar. Sind Sie bei der Reisebuchung bereits schwanger und müssen vor Reiseantritt aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen die Reise absagen, bietet Ihnen ein Reisestornoschutz Absicherung. Wenn Sie die Reise nicht antreten können oder umbuchen müssen, erhalten Sie die anfallenden Stornokosten vollständig zurück. Dies umfasst auch die Stornokosten für Personen, mit denen Sie die Reise zusammen gebucht haben – wie z. B. Ihren Lebensgefährten oder Ehepartner. Sie werden erst nach der Reisebuchung schwanger und entscheiden sich aufgrund dessen gegen Ihre Reise? Auch dann greift die Reisestornoversicherung.

Praktisch: Die Reisestornoversicherung der HanseMerkur sichert Sie neben Reisestorno auch bei Reiseabbruch ab. Brechen Sie Ihre Reise aufgrund von Komplikationen während der Schwangerschaft ab, erstatten wir Ihnen die Rückreisekosten und in den ersten acht Tagen den Reisepreis Ihres ausgefallenen Urlaubes. Sie haben Freizeitaktivitäten wie Yoga-Kurse oder Wellnessanwendungen im Voraus gebucht? Ihre gebuchten Reiseleistungen erhalten Sie von uns ab dem 9. Tag anteilig retour.

Auslandskrankenversicherung bei Schwangerschaft

Planen Sie eine Auslandsreise, sollten Sie unterwegs auf einen umfassenden Reiseschutz zurückgreifen können. Die in unserer Reiseschutzversicherung enthaltene Auslandskrankenversicherung sichert Sie auf Reisen bis zu 364 Tagen weltweit ab. Planen Sie mehrere Reisen während Ihrer Schwangerschaft, haben Sie die Möglichkeit, unseren Auslandskrankenschutz auch als Jahresversicherung abzuschließen. In beiden Varianten erstatten wir die Kosten

  • für Untersuchungen und/oder Behandlungen von einem Arzt wegen Schwangerschaftskomplikationen,
  • für eine Entbindung bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche,
  • bei einer Fehlgeburt,
  • bei medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen.

Welche Leistungen werden bei einer Frühgeburt übernommen?

Haben Sie eine Frühgeburt vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche, übernehmen wir die Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Geburt während der Reise

Bei einer Geburt während der Reise werden auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes übernommen. Sofern Sie ein Reiseschutzpaket mit inkludierter Auslandskrankenversicherung bei uns abgeschlossen haben.

Nach der Geburt

Neugeborene von versicherten Personen sind zum Tarif ihrer Eltern krankenversichert. Sofern Sie eine Jahres-Auslandskrankenversicherung gebucht haben. Voraussetzung dafür ist, dass

  • Sie über diesen Vertrag eine Reise-Krankenversicherung bei uns abgeschlossen haben und
  • der Versicherungsvertrag mindestens seit 3 Monaten ununterbrochen bestand und
  • das Neugeborene innerhalb von 2 Monaten nach dem Tag der Geburt rückwirkend bei uns versichert wird und
  • kein anderweitiger Versicherungsschutz für das Neugeborene besteht.

Unsere Versicherungsangebote für Sie

Reiseschutzversicherung – unterwegs bestens abgesichert

Reiselust im Herzen, Reiseschutz im Gepäck: Unsere Reiseschutz-Pakete schützen Sie während Ihres Urlaubs vor unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit oder Unfällen. Auch als günstige Jahres-Versicherung für alle Reisen im Jahr.

Storno- und Reiseschutz

Kostenschutz bei Reisestorno oder unerwartetem Abbruch. Auch als günstige Jahres-Versicherung für alle Trips im Jahr.

Jahres-Auslandskrankenversicherung – beliebig oft reisen, immer geschützt

Optimal für viel Reisen ins Ausland – die Jahres-Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor hohen Arzt- und Krankenhauskosten.

Storno- und Auslandskrankenschutz kombinieren

Gerade bei einer Schwangerschaft ist ein kombinierter Reiseschutz aus Reisestorno- und Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Innerhalb unserer Reiseversicherungspakete haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz aus beiden zu verbinden. So übernehmen wir Ihre Stornokosten bei möglichem Reisestorno oder -abbruch und sichern Sie während einer Auslandsreise umfangreich ab. Möchten Sie eine Reise bis zu 31 Tagen absichern, eignet sich der Storno- und Reiseschutz: Neben einem Auslandskrankenschutz und der Versicherung bei Reisestorno und -abbruch profitieren Sie zusätzlich von einer Reise-Assistance-, Reise-Unfall- und Reisegepäck-Versicherung. Verreisen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, erhalten Sie außerdem einen Rückreise-, Verspätungs- und Umsteigeschutz.

Wann ist der beste Zeitpunkt zum Reisen in der Schwangerschaft?

Möchten Sie während Ihrer Schwangerschaft verreisen und sich auf Ihrer Reise absichern, ist es wichtig, dass Sie bei Abschluss einer Reiseversicherung gesund sind und Ihre Schwangerschaft stabil ist. Sprechen Sie im besten Fall den Zeitpunkt Ihrer Reise mit Ihrem Arzt und ggf. mit dem Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft (bei Flugreisen) ab. So können Sie sicherstellen, dass alle Beteiligten einen gewählten Termin befürworten. Eine geeignete Reisezeit liegt beispielsweise zwischen dem vierten und siebten Monat. Nach den ersten drei Monaten hat sich die Schwangerschaft in der Regel stabilisiert und Nebenwirkungen wie morgendliche Übelkeit werden weniger.

Im letzten Schwangerschaftsdrittel sind Flugreisen schwieriger. Viele Fluggesellschaften nehmen Schwangere ab der 36. Schwangerschaftswoche nicht mehr oder nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests mit. In diesem Fall sollten Sie sich im Urlaub im besten Fall in der Nähe einer gynäkologischen Klinik aufhalten, falls es zu einer Frühgeburt kommen sollte.

Erfahren Sie erst nach der Reisebuchung von Ihrer Schwangerschaft ist es umso wichtiger, dass Ihr behandelnder Arzt Ihre Reisedaten als „unkritisch“ einstuft. Liegt der erwartete Geburtstermin Ihres Kindes etwa zu nah vor oder nach der Reise, können Sie von der Reisestornoversicherung Gebrauch machen.

Ist ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport abgesichert?

Ja, innerhalb unserer Auslandskrankenversicherung ist neben einem medizinisch notwendigen auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Österreich abgesichert. Erachtet es der behandelnde Arzt im Ausland z. B. aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen oder einer unerwarteten Geburt im Ausland für sinnvoll, dass Sie weiter in Österreich behandelt werden? In diesem Fall übernehmen wir die Kosten für den Rücktransport zum nächsten geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort.