Glossar – Versi­che­rungs­be­griffe von A bis Z

Buchstabe B

Beginndatum
Betreuungsperson

Als Betreuungsperson gilt, wer eine mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige bzw. pflegebedürftige Angehörige des Versicherten betreut. Die Betreuungsperson wird in der Reiserücktrittsversicherung als Risikoperson angesehen.

Busreisen

Zu einer Busreise zählen Reisen mit einer Busanreise und -abreise und einem anschließenden Hotelaufenthalt oder einer Busrundreise am Ziel.