Glossar – Versi­che­rungs­be­griffe von A bis Z

Buchstabe U

Umbuchungskosten

Wir erstatten Ihnen die Umbuchungskosten bis maximal 30 Euro pro Person/Objekt. Dafür muss bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt umgebucht worden sein ohne Rücktrittsbegründung. 

Sollten Sie aus einem in der Reiserücktrittsversicherung angegebenen Grund umbuchen, erstatten wir bis zur Höhe der zum Umbuchungszeitpunkt anfallenden Stornogebühr. Der Versicherungsschutz gilt für die Reise-Rücktrittsversicherung.

Unerwartete schwere Erkrankung

Der Storno- und Reiseschutz (Reiseabbruchschutz) kann im Falle einer unerwarteten schweren Krankheit in Anspruch genommen werden.

Die Erkrankung ist schwer, wenn:

  • der behandelnde Arzt die Reiseuntauglichkeit feststellt
  • wegen der Erkrankung einer Risikoperson die Anwesenheit der versicherten Person vor Ort geboten ist

Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.

Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.

Sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.

Unfallversicherung

Eine Reise-Unfallversicherung schützt Sie im Falle eines Unfalls mit gesundheitlichen Schäden, die im Ausland entstanden sind. Dabei kann es sich um Unfälle im Haushalt, Straßenverkehr oder beim Sport handeln. Eine Unfallversicherung empfiehlt sich vor allem für längere Reisen und Auslandsaufenthalte. Sie leistet bis zur festgelegten Versicherungssumme bei Invalidität und im Todesfall und kommt je nach Versicherung für Kosten bis zur festgelegten Versicherungssumme z. B. für eine Bergung oder für kosmetische Operationen auf.

Im Invaliditätsfall beträgt die Versicherungssumme bei Abschluss des Tarifs Sorglos 20.000 € und bei Abschluss des Tarifs Premium 40.000 €. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität. Die genauen Invaliditätsgrade entnehmen Sie aus den Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung.

Unwetter

Eine Flugabsage wegen Unwetter ist nicht versichert.