Unter Reiseabbruch versteht man die vorzeitige Beendigung eines Urlaubs oder Auslandsaufenthalts. Mit der HanseMerkur Reiseversicherung können Sie sich gegen die Kosten eines solchen Reiseabbruchs absichern. Die Reiseschutzversicherung (Reiseabbruch-Versicherung) erstattet Ihnen zusätzliche Rückreisekosten und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, die entstehen, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund abbrechen, z. B. bei unerwarteter und schwerer Erkrankung, erheblichem Schaden am Eigentum oder dem Tod eines Angehörigen. Zusätzlich ist bei einer Rundfahrt oder Kreuzfahrt auch eine Reiseunterbrechung versichert. Hier werden die entstehenden Nachreisekosten erstattet.
Im Gegensatz zur Reisestornoversicherung, die Ihnen eine Absicherung VOR der Reise bietet, schützt Sie eine Reiseabbruchversicherung WÄHREND der Reise. Wir empfehlen daher eine Kombination der beiden Versicherungen. Weitere Infos zum Reiseabbruch.
Ihr Versicherungsschutz beginnt wie folgt:
Die Reise gilt als angetreten, sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder das gebuchte und versicherte Objekt betreten.
Die Reisedauer bezeichnet den Zeitraum zwischen Reiseantritt und Reiseende. Der Hin- und Rückreisetag zählen jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 6. bis 11. (fünf Nächte/sechs Tage) beinhaltet demzufolge sechs Tage, die versichert werden müssen.
Es muss die gesamte Reisedauer versichert werden, andernfalls kommt trotz Prämienzahlung kein rechtskräftiger Vertrag zustande und es besteht kein Versicherungsschutz.
Das Reisegepäck bezeichnet Ihre Koffer, Taschen oder Rucksäcke inklusive der enthaltenen Gegenstände. Zum Reisegepäck zählt auch Ihr Handgepäck. Um sich vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung abzusichern, kann eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Diese empfiehlt sich besonders bei Reisegepäck mit wertvollem Inhalt.
Die Gepäckversicherung ersetzt in diesen Fällen den Zeitwert Ihres Reisegepäcks sowie Ihrer auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände in folgenden Fällen:
Die Reisegepäckversicherung ist z. B. Bestandteil der Storno- und Reiseversicherung.
siehe Auslandskrankenversicherung.
Das Reiseland bezeichnet das Land, in dem sich die versicherte Person während der Reise bzw. des Auslandsaufenthalts hauptsächlich aufhält.
Reiseversicherung ist der Oberbegriff für die verschiedenen Versicherungen, die für die Absicherung einer Reise abgeschlossen werden können. Zu den Reiseversicherungen gehören z. B. folgende:
Reiseversicherung inkl. Stornoschutz
In der Reisestorno- und Reiseschutzversicherung sind auch andere Personen als der Versicherte selbst vom Versicherungsschutz erfasst. Sind sie von einem versicherten Ereignis betroffen, besteht Storno- oder Abbruchschutz für den Versicherten.
Risikopersonen sind:
* Gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen. In diesem Fall gelten nur die Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie passende Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen. Auf unserer österreichischen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen.